Service Nebenkostenabrechnung

Nebenkostenabrechnung erstellen lassen!

Lassen Sie Ihre Nebenkostenabrechnungen von uns erstellen, um eine rechtssichere und fristgerechte Abrechnung sicherzustellen. Unser Fachwissen ermöglicht Ihnen eine exakte und korrekte Abrechnung. Zudem verwenden wir die richtigen Verteilerschlüssel, was Ihnen eine maximale Sicherheit gibt. Dadurch entstehen Ihnen zwar Kosten, doch es erspart Ihnen viel Arbeit. 

Unsere Kompetenz in Immobilienfragen resultiert aus jahrelanger Erfahrung. Unsere Nebenkostenabrechnungen sind immer den gesetzlichen Richtlinien entsprechend und werden individuell an die Vereinbarungen des Eigentümers mit den Mietern angepasst.

Nebenkostenabrechnung erstellen lassen
1. Daten online eingeben

Bitte senden Sie uns Ihre und die Kontaktdaten des Mieters an. Zudem interessiert uns das abzurechnende Jahr, die Höhe der Grundsteuer sowie die Vorauszahlungen. 

2. Dokument hochladen

Ein Upload der gesamten Hausgeldabrechnung Ihres Verwalters reicht aus – wir identifizieren die relevanten Informationen, um die Mieterabrechnung zu erstellen. 

3. Abrechnung wird erstellt

Wir werden Ihre Eingaben und Informationen in einem Zeitraum von 72 Stunden bearbeiten. 

4. Abrechnung per Email

Sie werden die Abrechnung Ihres Mieters als druckfertige PDF-Datei spätestens innerhalb von 72 Stunden erhalten.

Schnell und einfach - Nebenkostenabrechnung als PDF-Datei

Unser Service beinhaltet die umgehende Bearbeitung jeder Auftragsgebung einer Nebenkostenabrechnung. Im Falle eiliger Situationen bieten wir unseren Kunden den Express-Service der Erstellung der Abrechnung an. Diese wird von uns innerhalb weniger Tage fertiggestellt, wenn etwa ein eingeforderter Termin naht, bei dem rechtlichen Konsequenzen drohen. 

Welche Kosten sind umlagefähig?

Der § 2 der Betriebskostenverordnung bildet die Grundlage zur Erstellung einer Nebenkostenabrechnung. In der Abrechnung können Eigentümer die periodisch anfallenden Kosten verrechnen, die aufgrund der Nutzung des Gebäudes entstanden sind. Einmalige Kosten können nicht als Betriebskosten berücksichtigt werden. Folglich können, sofern die Vereinbarungen entsprechend formuliert sind, Mieter für die Kosten aufkommen, die durch den § 2 der Betriebskostenverordnung definiert werden. 

Beispiel:
– Grundsteuer
– Gebäudeversicherungen
– Abwasser
– Warmwasser und Heizung
– Gartenpflege
– Abfallbeseitigung, Straßenreinigung,
– Treppenhausreinigung
– Allgemeinstrom
– Aufzugskosten
– Antennenanlagen, Kabel (Fernsehen)
– Hausmeisterkosten

Es ist ausdrücklich im Mietvertrag festzulegen, wie die Betriebs- und Nebenkosten zu zahlen sind, ansonsten behandelt man die Miete als Inklusivmiete, die alle Nebenkosten umfasst. Es ist nicht notwendig, alle Nebenkosten einzeln anzugeben, es reicht, auf die Betriebskostenverordnung oder den Begriff „Betriebskosten“ zu verweisen. 

Nebenkostenabrechnung erstellen lassen

Nebenkostenabrechnung bis wann erstellen lassen?

Gemäß § 556 Abs. 3 Satz 2 BGB muss eine Nebenkostenabrechnung innerhalb von zwölf Monate nach Ablauf des Abrechnungszeitraums erstellt und an den Mieter übermittelt werden.

Der Abrechnungszeitraum darf nicht länger als zwölf Monate betragen, normalerweise konzentriert er sich auf ein Kalenderjahr, aber es ist nicht zwingend erforderlich. Dementsprechend muss die Abrechnung für den Zeitraum von Januar bis Dezember 2022 spätestens am 31. Dezember 2023 beim Mieter eingehen.  

Haben Sie noch eine Frage?

Unsere ausgedehnte Expertise im Bereich der Nebenkostenabrechnungen macht uns zu einem idealen Ansprechpartner für Ihre Anforderungen. Wir vereinen Erfahrung in der Erstellung von Nebenkostenabrechnungen mit einem souveränen Umgang mit Mieter und Vermieter.

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